Rechtsprechung
BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Frist; Planwunsch; Überbau
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Abweichung eines Verwaltungsgerichts von einem vom Flurbereinigungsgericht angenommenen Rechtssatz - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts - Divergenzrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.11.1991 - 13 A 89.1538
- VGH Bayern, 07.11.1991 - 13 A 89.1808
- BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Eine Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung des flurbereinigungsgerichtlichen Urteils von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Senatsurteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 37.73 - ) kommt nicht in Betracht.Danach ist die Erhaltung bestehender betriebswirtschaftlicher Einheiten durch die Beseitigung eines Überbaus in der Weise, daß die rechtlichen Grenzen zwischen den beteiligten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang gebracht werden, ein Ziel, das im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebietes von der Flurbereinigung verfolgt werden "darf" (BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73] ).
Dies kann jedoch nur nach Maßgabe des § 37 Abs. 1 FlurbG, also unter anderem nach Satz 1 dieser Vorschrift unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Interessen der (d.h. aller) Beteiligten (vgl. auch BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73] ) und nach Satz 2 unter Wahrung der dort weiter angeführten Neuordnungsziele, geschehen.
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Eine Abweichung im Sinne der vorangeführten Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Tatsachengericht in Anwendung derselben Rechtsnorm mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ). - BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Lediglich dann, wenn sie der Flurbereinigungsbehörde bereits bekannt sind, bedarf es der Geltendmachung im Wunschtermin nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - ). - BVerwG, 03.03.1988 - 5 B 125.86
Verpachtungsmöglichkeit für Teilflächen von Abfindungsflurstücken aus einem …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92
Abgesehen davon hat das Flurbereinigungsgericht den hier in Rede stehenden Abfindungs- und Gestaltungswunsch des Klägers im Rahmen seiner erweiterten Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis nach § 144 FlurbG noch nachträglich gewürdigt (s. in diesem Zusammenhang auch - zur Nachholung einer unterlassenen Anhörung nach § 57 FlurbG im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren - BVerwG, Beschluß vom 3. März 1988 - BVerwG 5 B 125.86 - ).